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empower science for patient care
FAQs zu den Ausschreibungen
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Kann ich als Antragsteller meine eigene Stelle beantragen?Ja, die eigene Stelle kann im Rahmen des Projektes beantragt werden.
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Wenn ich eine Teilzeitstelle für das Projekt beantrage, darf ich mit einer anderen Stelle das projektgebundene Teilzeitbeschäftigungsverhältnis aufstocken?"Ja, diese Kombination ist erlaubt (z.B. 50% Projektanstellung, 50% Apotheke) solange die beantragte Arbeitszeit für das Projekt eingehalten wird.
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Können Sachmittel beantragt werden?Nein, es können ausschließlich Personalmittel (50-100% TVL-E14) beantragt werden. Auch wenn Sie die Personalkosten für das Projekt anderweitig decken können, können Sie nicht statt der Personalkosten Sachmittel beantragen.
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Kann ich statt 1 x TV-L E14 100% (für eine*n Beschäftigte*n), 2 x TV-L E14 50% (für zwei Beschäftigte) beantragen?"Ja. Der Umfang und Struktur des Projektes müssen die Personalmittel in jeder Kombination rechtfertigen.
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Was wird unter „Eigenleistung“ erwartet?Die Eigenleistung kann z.B, personelle Mittel für Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Projektstelle umfassen, zudem Sachmittel wie Fachliteratur und Datenbanken.
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Wir sind eine Apotheke in einem Lehrkrankenhaus einer Universität, sind wir antragsberechtigt?"Ja, Lehrkrankenhäuser mit einer eigenen Apotheke sind berechtigt, Anträge zu stellen, vorausgesetzt, dass das Projekt in Ihrem Hause durchgeführt wird und nicht in dem dazugehörigen Universitätskrankenhaus.
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Müssen die Daten aus den bewilligten Projekten publiziert werden?Nein, dies ist keinesfalls zwingend, aber wünschenswert. Zur Publikation zählen nicht nur internationale peer-Review Journals, sondern auch nationale Fachzeitschriften. Eine Publikation kann auch zusammen mit den anderen bewilligten Projekten und unter Mitarbeit der Stiftung erfolgen.
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Auf welcher Grundlage wird über einen Antrag entschieden?Wichtige Bewertungskriterien sind der erwartete Nutzen für Patient*in und/oder Klinik, die Umsetzbarkeit, das Verstetigungspotential, und die Angemessenheit des Aufwands.
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Wer entscheidet über die Bewilligung eines Antrages?Der Stiftungsvorstand und zwei Expert:innen entscheiden über die Anträge. Der Stiftungsvorstand stellt vorab sicher, dass keine Person an einer Entscheidungsfindung mit Bezug auf eine Institution beteiligt ist, der sie angehört oder in deren Gremien sie mitwirkt.
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Was erwartet die Stiftung während einer Förderung?Im Falle einer Bewilligung der 2. Phase werden die bewilligten Mittel gemäß dem rechtzeitig von Ihnen veranlassten, bedarfsgerechten Mittelabruf auf das Konto der geförderten Einrichtung überwiesen. Sollte eine Bewilligung einer Ethikkommission für die Durchführung des Projektes notwendig sein, muss diese vor Projektstart eingeholt worden sein. Sofern dies erforderlich ist, kann eine unterstützende Beratung der Stiftung zum Ethikantrag erfolgen. Zum Projektstart ist ein verpflichtendes Tutorial geplant. Die Projektteilnehmenden verpflichten sich, dieses zeitgerecht abzulegen. Inhaltliche Berichte über den Stand des Projektes sind jährlich vorzulegen. Über die klinisch-pharmazeutische Tätigkeit des Intensive Care Pharmacist ist eine Dokumentation zu führen, die vorab mit der Stiftung abgestimmt wird. Ziel ist eine zeitsparende, aber aussagekräftige Dokumentation. Nach Projektende erwartet die Stiftung innerhalb von 6 Monaten einen rechnerischen Nachweis über die Verwendung der Mittel sowie einen Abschlussbericht, der das gesamte durchgeführte Projekt zusammenfasst. Die Stiftung ermuntert die Projektbeteiligten, ihre Ergebnisse in gängigen Fachorganen der Öffentlichkeit aber auch an fachlichen Kongressen/Tagungen zugänglich zu machen. Dabei erwartet die Stiftung, dass die Projektbeteiligten auf die Unterstützung durch die Stiftung hinweisen. Die Stiftung haftet nicht für die Tätigkeiten des Intesive Care Pharmacist oder Tätigkeiten anderer im Projekt beteiligten Personen. Mit der Einreichung eines Antrags stimmt der/die Antragsteller*in zu, dass alle dort genannten Angaben für die Bearbeitung durch die Stiftung verwendet und gespeichert werden.
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An wen kann ich mich wenden bei weiteren Fragen?Sollte Ihre Frage mit den FAQs nicht beantwortet werden können, wenden Sie sich bitte an info@pukph.org.
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